Infektionsschutzbelehrung


Infektionsschutzbelehrung – was und wofür?

Wenn Du einem Job in der Gastronomie bzw. einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich nachgehen möchtest, benötigst du eine sogenannte Infektionsschutzbelehrung (früher auch Gesundheitszeugnis, Rote Karte, Gesundheitspass usw. genannt) – genauer eine Erstbelehrung gemäß §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz.

Die Belehrung ist notwendig, da im Kontakt mit Lebensmitteln ansteckende Krankheiten übertragen werden könnten – dies ist nicht nur ein Risiko für andere, sondern auch für Dich selbst. Ebenfalls können Lebensmittel durch falsche Handhabung verderben und man würde beim Verzehr erkranken.

Die Erstbelehrung gemäß §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz muss durch einen zugelassenen Arzt oder das Gesundheitsamt erfolgen. Bei der Erstbelehrung wirst Du auf den korrekten Umgang mit Lebensmitteln und die richtigen Verhaltensweisen vorbereitet. Zusätzlich bekommst Du vor der Aufnahme Deiner Tätigkeit eine erneute Belehrung, die von uns alle zwei Jahre wiederholt wird. Die Erstbelehrung ist unbefristet gültig.

Für die Erstbelehrung ist inzwischen keine Untersuchung mehr notwendig – meist werden Dir alle nötigen Informationen in einem Schulungsvideo vermittelt und im Anschluss sind Fragen zu beantworten. Danach erhältst Du die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder den beauftragten Arzt.

Für die Erstbelehrung ist Dein Gesundheitsamt zuständig, bitte erfrage dort wo Du diese erhalten kannst. In den meisten Städten gibt es auch vom Gesundheitsamt zugelassene Ärzte, die die Belehrungen durchführen dürfen.

Inzwischen gibt auch die Möglichkeit, die Erstbelehrung bei zugelassenen Ärzten Online durchzuführen.

Hier kannst Du die Belehrung machen:

Weitere Anbieter und Gesundheitsämter findest Du ganz einfach wenn Du im Internet nach „Infektionsschutzbelehrung + Stadt“ suchst.

Hast Du noch Fragen? Dann kannst Du Dich gerne jederzeit an uns wenden!

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  • ein herzliches und freundlichen Auftreten
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  • Spaß am Umgang mit Menschen
  • Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Loyalität
  • gute Deutschkenntnisse, Volljährigkeit

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